Selbstverständlich. Alleinerzieher und Alleinerzieherinnen können genauso ein Aupair aufnehmen.
Das hängt ganz von der Behörde ab. In manchen Städten verlangt die Fremdenpolizei auch ein Einkommensnachweis der Gasteltern. Manchmal wird auch von der Polizei überprüft, ob ein eigenes Zimmer vorhanden ist.
Leider können wir keine zeitlichen Versprechungen abgeben. Es hängt auch sehr davon ab, wie Ihre Erwartungen sind.
Familien mit mehreren (kleinen) Kindern, Familien, die am Land wohnen, oder Familien, die ein Aupair mit Führerschein benötigen, müssen meist mit längeren Wartezeiten rechnen.
In der Regel versuchen wir binnen 2-3 Wochen mehrere Bewerbungen vorzuschlagen. Das Visum dauert dann ca. 3 Monate.
Wir sichern Ihnen unser rasches und effizientes Arbeiten zu, geben Sie uns die notwendige Zeit, die wir benötigen. Unter Eile leidet die Qualität.
Ja, die gibt es, aber nur selten. Wenn Sie ein Aupair mit Führerschein benötigen, wird die Suche länger dauern. Wartezeiten bis zu einem halben Jahr sind keine Seltenheit.
Wir kennen die Agenturen in den Heimatländern der Aupairs und deutsche Agenturen, die nach Österreich vermitteln.
Die Preise sind dann meist günstiger aber:
Die gesamten Behördenwege müssen Sie selber erledigen,
Nach Ankunft des Aupairs haben Sie ebenfalls keine Betreuung mehr. Oft werden diese Aupairs durch die heimischen Agenturen falsch beraten und kommen mit falschen Erwartungen nach Österreich.
So gesehen leistet die Agentur wenig Dienstleistung. Kommt es zu Problemen, so haben Sie am falschen Platz gespart.
Es gibt keine Mindestangabe. Auch Neugeborene können von einem Aupair betreut werden. Es gibt aber weniger Bewerberinnen, die sich die große Verantwortung zutrauen. Deswegen empfehlen wir, ein Neugeborenes in den ersten 3 Monaten nicht mit dem Aupair alleine zu lassen.
Die Aupairs aus den neuen EU-Ländern bewerben sich immer weniger für ein Aupair Programm. Sie können seit dem EU-Beitritt auch durch andere Austauschprogramme Auslandserfahrung sammeln.
Wenn wir Bewerberinnen aus diesen Ländern haben, so wollen diese meist nur in eine Großstadt und in der Regel bleiben sie nicht länger als 6 Monate.
Aupairs aus den alten EU-Ländern haben zudem einen freien Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt und können ihre Auslandserfahrung auch in einem Unternehmen sammeln.
Alle Aupairs (also auch bestehende Verträge) werden ab dem 1. Juli 2007 nach dem
Mindestlohntarif für Hausangestellte entlohnt.
Dieser Tarif unterscheidet mehrere
Tätigkeitsarten:
1. Hausangestellte ohne Kochen und mit
Kinderbetreuung,
Unter dieser Tätigkeit versteht man Mithilfe im Haushalt mit Kinderbetreuung.
Ohne Kochen erlaubt aber das Aufwärmen vorgekochter Speisen oder Tiefkühlprodukte.
Auch Jausenbrot für die Kinder zubereiten ist erlaubt.
2. Hausangestellte mit Kochen und mit
Kinderbetreuung
Unter dieser Tätigkeit versteht man Mithilfe im Haushalt mit Kinderbetreuung.
Das Aupair kocht regelmäßig Speisen für die Familie.
Das Aupair kann selbständig
Gerichte zubereiten, dh rohe Lebensmittel zu gekochten Speisen verarbeiten.
3. (nur) Kinderbetreuung
Diese Art der Tätigkeit setzt dementsprechende Vorbildung des Aupairs voraus.
Falls zumindest ein Kind unter 2 Jahren betreut wird, kommt ein Zuschlag (siehe
letzte Spalte oben) hinzu.
Diesen Mindestlohntarif würden wir nicht empfehlen.
4. sowie andere, für Aupairs nicht relevante
Tätigkeitsarten.
Weiters variieren die Tarife von Bundesland zu Bundesland und unterscheiden sich
je nachdem, wie viele Kinder zu betreuen sind.
Näheres entnehmen Sie bitte unserem
Lohnrechner.
Nach unserer Einschätzung kommt
die Tätigkeit ‚Hausangestellte ohne Kochen’ der Tätigkeit des Aupairs am Nächsten.
Die anderen Tätigkeitsarten richten sich vor allem an qualifizierte und einschlägig
ausgebildete Arbeitskräfte.
Daher ist auch das Gehalt bei diesen Tätigkeiten höher.
Wir empfehlen die Tätigkeitsart
„Hausangestellte ohne Kochen“ in Ihrem Bundesland auszuwählen und die Zuschläge
für das/die Kind/er hinzuzurechnen. Siehe auch unseren Lohnrechner.
Sie können sich das Taschengeld
anhand unseres Lohnrechner errechnen.
Die
Aupairs bekommen das errechnete Taschengeld 15 Mal im Jahr. Man spricht hier von
so genannten Sonderzahlungen –
also Urlaubs- und Weihnachtsgeld und ein 15. Gehalt.
Das hängt ganz davon ab, in welchem Bundesland Sie wohnen, wie viele Kinder Sie haben und welchen Tätigkeitsbereich Ihr Aupair übernimmt. Neu ist, dass Sie die Stunden jetzt selber definieren können, Sie müssen bitte nur darauf achten, dass das Taschengeld nicht € 349,01 übersteigt.
Diese Frage ist schwer zu beantworten. Laut den Mindestlohntarifen ist keine Minimalarbeitszeit vorgeschrieben. Die Aupairs könnten auch auf nur wenige Stunden in der Woche angemeldet werden. Dafür bekommen Sie auch dementsprechend wenig Lohn. Wenn Sie sich dann die Versicherung und den halben Sprachkurs bezahlen müssen, bleibt ihnen wenig über.
Unserer Erfahrung nach sollten die Aupairs mindestens 320 Euro (inklusive den Sonderzahlungen) im Monat verdienen, damit eine Zufriedenheit herrscht.
Sie können diese 3 Monatsgehälter auf die 12 Monate verteilt und in entsprechenden Teilbeträgen 1 oder 2monatlich auszahlen.
Selbstverständlich können Sie diese 3 Gehälter auch in ganzen Beträgen 3 x im Jahr auszahlen.
Die Familie bezahlt jetzt eine Unfallversicherung in der Höhe von 1,4 % UND eine Mitarbeitervorsorgekasse in der Höhe von 1,53 % des Taschengeldes an die Gebietskrankenkasse.
Ab 2008 ist die Anmeldung in ganz Österreich vor dem ersten Tag der Beschäftigung vorzunehmen. Die Abgaben sind am spätestens am 15. des drauffolgenden Monats an die GKK abzuführen.
Sie können die Lohnabrechnung selber bei der GKK abwickeln, bei den meisten GKKs geht dies auch Online. Selbstverständlich können Sie auch ein Lohnverrechnungsbüro Ihrer Wahl damit beauftragen oder es über uns abwickeln.
Wir haben mit einem Lohnverrechnungsbüro
eine Kooperation abgeschlossen. Siehe auch unser
Abrechnungspackage.
Die Aupairs bekommen 5 Wochen bezahlten
Urlaub.
Das sind 2 Tage pro Monat, nach 6 Monaten Aufenthalt in Ihrer Familie bekommt
das Aupair einen Tag zusätzlich,
somit kommt es bei einem Aufenthalt von einem Jahr
auf 25 Urlaubstage.
Unter „Werktage“ versteht man Montag-Samstag.
Arbeitet Ihr Aupair überwiegend an 6 Tagen in der Woche, dann hat es 30 Tage Urlaub,
arbeitet es überwiegend 5 Tage in der Woche, dann hat es 25 Arbeitstage Urlaub.
Wir empfehlen rechtzeitig die Urlaubsplanung
mit Ihrem Aupair vorzunehmen.
Als Urlaubstag gilt jener Tag,
an dem das Aupair normalerweise
arbeiten müsste. Bei bestehenden Verträgen errechnen Sie sich bitte den Urlaubsanspruch
vom 1. Juli bis zur Ausreise. (zB. Ihr jetziges Aupair ist noch bis Ende September
bei Ihnen, also hat es 6 Urlaubstage in diesen verbleibenden 3 Monaten)
Die Aupairs müssen sich jetzt selbst
versichern. Diese private Krankenversicherung kann wie gewohnt bei der Aupair Assekuranz
um € 43,- oder bei der Gebietskrankenkasse um ca. € 49,02 abgeschlossen werden. EU-Aupairs
können auch zu Hause
versichert bleiben, da es hier zwischenstaatliche Abkommen gibt.
Wir empfehlen, dass Sie als Gastfamilie
weiterhin eine Versicherung für Ihr Aupair abschließen
und sich dann diesen Betrag vom Taschengeld abziehen.
Der Nachweis der Versicherung wird
weiterhin für die Visumsbewilligung benötigt.
Ja, selbstverständlich!
Auf unsere Homepage finden Sie unter
„Familie“ und dann unter „Was kostet ein Aupair“ einen Lohnrechner,
mit dessen Hilfe
Sie sich ausrechnen können, wie viel Sie das Aupair im Monat inklusive ALLER Abgaben
kostet.
Außerdem haben wir eine Kooperation mit einem Lohnverrechnungsbüro abgeschlossen,
das gerne für Sie die Administration übernimmt. Siehe
Abrechnungspackage.
Führen Sie bitte immer für Sie selbst als Kontrolle die Arbeitsstunden sowie die gewährten Urlaubstage monatlich schriftlich mit. Lassen Sie dies auch vom Aupair unterschreiben. Es sind nur ein paar Minuten Aufwand im Monat und die Mitschrift hilft Ihnen bei Unklarheiten. Da jetzt auch Urlaubstage gerechnet werden müssen, ist es in Ihrem Vorteil, wenn Sie Überblick bewahren.
Hier ein Beispiel einer Stundenliste
Der Deutschkurs wird zwischen der Gastfamilie und dem Aupair geteilt. Das Aupair muss während der ersten 6 Monate mindestens 1 Deutschkurs belegen.
Die Kündigungsfrist beträgt nach wie vor 1 Woche.
Bei einer vorzeitigen Auflösung des Aupair Verhältnisses achten Sie bitte auf die anteilige Abrechnung. Das bedeutet, dass Sie für die vollen Monate inklusive der Kündigungszeit, die das Aupair bei Ihnen war, die Sonderzahlungen sowie den bezahlten Urlaub errechnen.
Wenn Sie das Aupair verlässt muss es beim AMS, beim Gemeindeamt und bei der Fremdenpolizei abgemeldet werden. Wenn Sie die neue Adresse des Aupairs haben, geben Sie diese der Fremdenpolizei bekannt.
Die Aupairs dürfen maximal bis zu 12 Monate in Österreich als Aupair tätig sein. Nach einer „Pause“ von 5 Jahren, dürfen Sie wieder als Aupair in Österreich tätig sein, wenn Sie das 28. Lebensjahr nicht vollendet haben.
NEIN! Die Aupairs bekommen weiterhin
nur eine Bewilligung als Aupair Kräfte und dürfen daher nur in der Familie,
in der
sie als Aupair gemeldet werden, tätig sein.
Ja! Die Aupair-Kraft zählt als eine weitere Angestellte bei Gastfamilien, die selbständig tätig sind.